Arbeitsmedizinische Grund- und Regelbetreuung nach §3 ASIG

Für Ihr Unternehmen übernehmen wir die arbeitsmedizinische Grundbetreuung. Dazu gehören u.a. folgende Aufgaben:

  • Teilnahme an Begehungen und Arbeitschutz-Ausschuss-Sitzungen (sog. ASA-Sitzungen)
  • Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Beratung zur Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, Arbeitsplatzgestaltung, persönlicher Schutzausrüstung (sog. PSA), Organisation der Ersten Hilfe
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Arbeitsmedizinische Beratung von Schwangeren
  • Beratung der Geschäftsleitung zu Vorsorge und Gesundheitsmanagement im Betrieb
  • Infektionsschutzbelehrung (Belehrung nach Infektionsschutzgesetz; nach Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt)