Arbeitsmedizinische Grund- und Regelbetreuung nach §3 ASIG
Für Ihr Unternehmen übernehmen wir die arbeitsmedizinische Grundbetreuung. Dazu gehören u.a. folgende Aufgaben:
- Teilnahme an Begehungen und Arbeitschutz-Ausschuss-Sitzungen (sog. ASA-Sitzungen)
- Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Beratung zur Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, Arbeitsplatzgestaltung, persönlicher Schutzausrüstung (sog. PSA), Organisation der Ersten Hilfe
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Arbeitsmedizinische Beratung von Schwangeren
- Beratung der Geschäftsleitung zu Vorsorge und Gesundheitsmanagement im Betrieb
- Infektionsschutzbelehrung (Belehrung nach Infektionsschutzgesetz; nach Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt)